§ 28a Abs 1 SMG, § 28a Abs 4 Z 3 SMG, § 28b SMG, § 2 SGV
Die Reinsubstanz „Kokain.HCl“ entspricht nicht der in der SGV genannten Substanz „Kokain“. Denn gem § 2 SGV bezieht sich die Grenzmenge der Substanz „Kokain“ nur auf die Base, nicht aber auf ein Salz dieses Suchtgifts.