Die Integration des Opfers in den Strafprozess wirft die Frage auf, von welchen Interessen die verfahrensrechtliche Subjektstellung des Opfers getragen ist. Eine (auch) an den Genugtuungsbedürfnissen von Opfern orientierte Strafrechtspflege steht im Verdacht, dem überwundenen Vergeltungsdenken Vorschub zu leisten. Der vorliegende Beitrag diskutiert, ob der Strafprozess der geeignete Ort ist, den Genugtuungsbedürfnissen von Opfern zu begegnen. Er setzt sich dazu mit dem Vorschlag einer Parallel Justice für Opfer auseinander.