Bis zum 31.5.2021 ist die Richtlinie (EU) 2019/713 umzusetzen; ein entsprechender Ministerialentwurf liegt nunmehr vor.1 Die vorgeschlagenen Änderungen sind somit im Wesentlichen fremdbestimmt: Unbare Zahlungsmittel werden neu definiert, Strafdrohungen erhöht, neue Qualifikationen geschaffen. Es entstehen aber Wertungswidrigkeiten, so dass man sich fragen muss, ob man nicht weitgehend ein neues System der Strafdrohungen schaffen muss. Dafür wäre angesichts der politischen Verhältnisse derzeit allerdings ein schlechter Zeitpunkt.