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Unbare Zahlungsmittel – Anpassungen an die Richtlinie (EU) 2019/713

Aktuelle Gesetzesvorhabenao. Univ.-Prof. Dr. Alexander TipoldJSt 2021, 466 Heft 5 v. 5.10.2021

Bis zum 31.5.2021 ist die Richtlinie (EU) 2019/713 umzusetzen; ein entsprechender Ministerialentwurf liegt nunmehr vor.11137/ME 27. GP . Das Begutachtungsverfahren endet am 1.9.2021. Insgesamt wurden 20 Stellungnahmen abgegeben. Die vorgeschlagenen Änderungen sind somit im Wesentlichen fremdbestimmt: Unbare Zahlungsmittel werden neu definiert, Strafdrohungen erhöht, neue Qualifikationen geschaffen. Es entstehen aber Wertungswidrigkeiten, so dass man sich fragen muss, ob man nicht weitgehend ein neues System der Strafdrohungen schaffen muss. Dafür wäre angesichts der politischen Verhältnisse derzeit allerdings ein schlechter Zeitpunkt.

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