EGMR, 16.02.2021, Nr. 1.128/17
Meng gg Deutschland
Nur selten wird im gegenständlichen Newsletter auf Rechtsprechung außerhalb des österreichischen Obersten Gerichtshofs abgestellt. Gegenständlich ist aber die Entscheidung des EGMR von sehr weitreichender Bedeutung für die Strafverteidigung, weshalb die hier relevanten Teile im Originalwortlaut wiedergegeben werden sollen: