§ 21 Abs 1 StGB, § 281 Abs 1 Z 11 StPO, § 433 Abs 1 StPO
Die Aufhebung (auch nur) eines Teils des den Anknüpfungspunkt für die Anordnung der Maßnahme bildenden Ausspruchs nach § 260 Abs 1 Z 2 StPO zieht zwingend die Beseitigung des – logisch davon abhängigen – Einweisungsausspruchs nach sich. Dies gilt ebenso für