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Elektronisch überwachtem Hausarrest – Widerruf

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2021/53JSt 2021, 432 Heft 4 v. 9.8.2021

§ 156c Abs 2 Z 5 StVG

Es kommt nicht darauf an, ob sich der Verdacht auf eine während des elektronisch überwachten Hausarrests oder schon davor begangene Handlung richtet, sondern nur ob die Vollzugsbehörde diesen mangels Kenntnis nicht in ihre Missbrauchsprognose einfließen habe lassen können.

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