Das Recht auf Parteiengehör ist ein fundamentales Recht der Parteien eines Verwaltungsverfahrens. Wie bei allen subjektiven Rechten, kann es bei der Anwendung bzw Ausübung desselben zu Konflikten mit anderen, ebenso relevanten Rechten kommen. In diesem Aufsatz soll eine derartige Rechtekollision zunächst allgemein, in weiterer Folge an einem konkreten Beispiel aus dem Strafvollzug, beleuchtet werden.1