In den letzten Jahren hat der EuGH in 15 Entscheidungen die Begriffe „Justizbehörde“ und „justizielle Entscheidung“ beim Europäischen Haftbefehl ausgelegt sowie Anforderungen entwickelt, denen das nationale Recht und die nationalen Behördenzuständigkeiten genügen müssen, insb was die Unabhängigkeit und den gerichtlichen Rechtsschutz anlangt. Eine weitere Entscheidung hat dieselbe Frage in Bezug auf die Europäische Ermittlungsanordnung geklärt. Der Beitrag stellt diese Judikatur dar und nimmt auch Implikationen für nationale Debatten in den Blick.