Der Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden1, hat schnell für zum Teil heftige Reaktionen in der Presse gesorgt.2 Dabei sind nicht die Pläne für die Reform des BVT als zentrales Anliegen des Entwurfes Grund für die Erregung, sondern ein neuer § 112a StPO, der die Sicherstellung in Behörden und öffentlichen Dienststellen regeln soll. Ebenso ein Nebengleis dieses Entwurfes ist der Vorschlag, die Strafdrohung des § 256 StGB zu erhöhen. Abgeschlossen ist hingegen das Begutachtungsverfahren hinsichtlich des Ministerialentwurfs betreffend eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen StA (EUStA-DG) erlassen und mit dem das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden (Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2021 – StrEU-AG 2021).3