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Hausdurchsuchung oder Amtshilfe? – Das ist hier die Frage!

Aktuelle Gesetzesvorhabenao. Univ.-Prof. Dr. Alexander TipoldJSt 2021, 225 Heft 3 v. 15.5.2021

Der Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden11104/ME 27. GP . Die Begutachtungsfrist lief bis 7.5.2021. Zum Abgabezeitpunkt der Druckfahnen wurden bereits 8268 Stellungnahmen abgegeben, wobei eine Beschäftigung mit der geltenden Rechtslage in aller Regel unterlassen wurde. Durch die Menge der abgegebenen Stellungnahmen ist es schwer, den Überblick zu wahren. Dadurch kann man ein Begutachtungsverfahren leider völlig zum Erliegen bringen und zu einer Art Stammtisch herabwürdigen., hat schnell für zum Teil heftige Reaktionen in der Presse gesorgt.22Vgl etwa https://www.vol.at/amtshilfe-statt-razzia-regierung-plant-gesetzesaenderung/6941093 ; https://www.derstandard.at/story/2000125452714/staatsschutzreform-bedenken-gegen-razzia-per-amtshilfe ; https://www.derstandard.at/story/2000125436953/staatsanwaelte-pruefen-regierungsplaene-fuer-einschraenkung-der-razzien-bei-behoerden ; https://www.derstandard.at/story/2000125543013/geplante-stpo-reform-es-droht-ein-rechtsstaat-neu Dabei sind nicht die Pläne für die Reform des BVT als zentrales Anliegen des Entwurfes Grund für die Erregung, sondern ein neuer § 112a StPO, der die Sicherstellung in Behörden und öffentlichen Dienststellen regeln soll. Ebenso ein Nebengleis dieses Entwurfes ist der Vorschlag, die Strafdrohung des § 256 StGB zu erhöhen. Abgeschlossen ist hingegen das Begutachtungsverfahren hinsichtlich des Ministerialentwurfs betreffend eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen StA (EUStA-DG) erlassen und mit dem das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden (Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2021 – StrEU-AG 2021).3399/ME 27. GP , dessen Begutachtungsfrist bis 31.3.2021 lief. Es wurden 23 Stellungnahmen abgegeben.

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