OGH, 19.11.2020, 15 Os 98/20f
Einen immer wiederkehrenden Fehler der Verteidigung bei der Ausführung von Nichtigkeitsbeschwerden zeigt der OGH hier auf:
„Die gesetzmäßige Ausführung einer Fragenrüge erfordert die deutliche und bestimmte Bezeichnung der vermissten Fragestellung und des sie in der Hauptverhandlung indizierenden Tatsachensubstrats samt Angabe der Fundstellen in umfangreichen Akten (RIS-Justiz RS0119417).