vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sofern keine dringlichen Anordnungen zu treffen sind, hat die unzuständige StA das Ermittlungsverfahren (sofort) der zuständigen StA abzutreten

JudikaturGeneralprokuraturJSt-GP 2021/2JSt 2021, 199 Heft 2 v. 15.3.2021

§ 25 Abs 1 StPO, § 25 Abs 2 StPO, § 25 Abs 3 StPO, § 25a Abs 1 StPO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!