§ 314 Abs 1 StPO, § 345 Abs 1 Z 6 StPO
Der Schluss von einem Verfahrensergebnis auf die verlangte Eventualfrage muss den Gesetzen logischen Denkens und grundlegenden Erfahrungssätzen entsprechen.
OGH, 29.07.2020, 13 Os 42/20f
(RS0133257)
§ 314 Abs 1 StPO, § 345 Abs 1 Z 6 StPO
Der Schluss von einem Verfahrensergebnis auf die verlangte Eventualfrage muss den Gesetzen logischen Denkens und grundlegenden Erfahrungssätzen entsprechen.
OGH, 29.07.2020, 13 Os 42/20f
(RS0133257)