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Bestellung von Falschgeld im Internet – ausführungsnahe Handlung?

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2021/19JSt 2021, 196 Heft 2 v. 15.3.2021

§ 15 StGB, § 232 Abs 2 StGB

Eine Bestellung von Falschgeld im Internet stellt grundsätzlich eine sozial auffällige Handlung dar, durch welche die Gefahr der Beeinträchtigung des von § 232 Abs 2 StGB geschützten Rechtsguts unmittelbar geschaffen werden kann.

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