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Elektronisch überwachter Hausarrest – geeignete Beschäftigung, Missbrauchsprognose, relevanter Zeitpunkt für das kumulative Vorliegen der Voraussetzungen

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2021/24JSt 2021, 189 Heft 2 v. 15.3.2021

§ 156c StVG

Eine geeignete Beschäftigung iS des § 156c Abs 1 Z 2 lit b StVG setzt zwar keine Erwerbstätigkeit voraus, allerdings hat sich das zeitliche Ausmaß einer anderweitigen Beschäftigung an der Dauer der „Normalarbeitszeit“ zu orientieren, worunter der Gesetzgeber eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden versteht. (1)

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