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Das Terror-Bekämpfungs-Gesetz – der Ministerialentwurf

Aktuelle Gesetzesvorhabenao. Univ.-Prof. Dr. Alexander TipoldJSt 2021, 105 Heft 2 v. 15.3.2021

Noch vor Bekanntwerden des Zwischenberichts der Untersuchungskommission zur Klärung von Versäumnissen und allfälligen Pannen im Vorfeld bzw rund um den Terroranschlag in der Wiener Innenstadt vom November 2020 hat das BMJ den Entwurf eines Terrorbekämpfungsgesetzes („TeBG“) in Begutachtung versendet.1183/ME 27. GP . Die Begutachtungsfrist lief bis 2.2.2021. Es wurden 62 Stellungnahmen abgegeben. Zum Abgabezeitpunkt dieses Beitrages konnten aber nur wenige Stellungnahmen eingearbeitet werden. In diesem Entwurf findet sich auch ein neuer Straftatbestand. Das ist insofern überraschend, als im genannten Zwischenbericht ein solcher neuer Straftatbestand weder nahegelegt noch dessen Notwendigkeit angesprochen wird. Nach den Pressemitteilungen soll das Problem vielmehr in Kommunikationsmängeln und Einschätzungsfehlern im Bereich BVT und LVT gelegen sein. Ein Straftatbestand wird diese Probleme jedenfalls nicht beseitigen. In dem vorliegenden Ministerialentwurf wird darüber hinaus erneut die Änderung des § 165 StGB zur Diskussion gestellt2257/ME 27. GP , dessen Begutachtungsfrist bis 27.10.2020 lief. Siehe dazu Tipold, Hass im Netz und neue Geldwäscherei, JSt 2020, 446 ff., § 20b StGB soll um einen weiteren Fall eines Verfalls auf Verdacht erweitert werden, eine letztlich sogar lebenslang mögliche gerichtliche Aufsicht mit Fußfessel in einem neuen § 52b StGB geschaffen werden. Immerhin entspricht die für das StVG vorgesehene Entlassungskonferenz einer Empfehlung des Zwischenberichts der Untersuchungskommission33Siehe dazu etwa https://wien.orf.at/stories/3082124/ und betrifft Kommunikation.

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