Sichert der steuerliche Vertreter die gesetzeskonforme Besorgung von steuerlichen Angelegenheiten zu, kann der Vertretene hierauf auch dann vertrauen, wenn der steuerliche Vertreter bereits ein steuerliches Versäumnis verursachte
JudikaturBundesfinanzgerichtJSt-Slg 2021/15JSt 2021, 87 Heft 1 v. 15.1.2021