§ 28a Abs 1 2. und 3. Fall SMG, § 28a Abs 1 5. Fall SMG, § 28a Abs 4 Z 3 SMG, § 4 Abs 1 NPSG
Mehrere Ein- und Ausfuhren verschiedener Suchtgiftmengen sowie mehrere Überlassungsvorgänge von Suchtgift können jeweils zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit zusammengefasst werden.