OGH, 08.05.2020, 11 Os 45/20g
Im wesentlichen Teil dieser Entscheidung hält der OGH fest:
„Gegen die Annahme des – vom Beschwerdegericht aufgrund der Anwendung des § 173 Abs 6 StPO als hafttragend erachteten – dringenden Tatverdachts in Ansehung der Verbrechen des Mordes richtet sich die Grundrechtsbeschwerde des Angeklagten, die diesbezüglich (zusammengefasst) fehlende inländische Gerichtsbarkeit – als objektive Bedingung der Strafbarkeit (RIS-Justiz RS0132763; Salimi in WK2 StGB Vor §§ 62–67 Rz 17) – behauptet.