§ 321 StPO, § 345 Abs 1 Z 8 StPO
Mit der bloßen Behauptung des Fehlens einer Belehrung über das Gebot verfassungskonformer Interpretation (iSd Art 10 MRK) eines gesetzlichen Tatbestands spricht die Instruktionsrüge – mangels Bezugnahme auf ein bestimmtes gesetzliches Merkmal der strafbaren Handlung oder einen in der Frage vorkommenden Gesetzesausdruck – keinen der Inhalte des § 321 Abs 2 StPO deutlich und bestimmt an.