§ 27 Abs 1 Z 2 SMG
Der Verkauf von Cannabispflanzen in einem Hanfshop mit dem Vorsatz, dass die Abnehmer daraus vorschriftswidrig Cannabis anbauen werden, erfüllt den Tatbestand gem § 27 Abs 1 Z 2 SMG. Es genügt der festgestellte Anbau von Pflanzen zum Zweck der Suchtgiftgewinnung durch andere.