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Krankheit als unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis iS des § 167 FinStrG nur bei Dispositionsunfähigkeit (II)

JudikaturBundesfinanzgerichtJSt-Slg 2020/62JSt 2020, 425 Heft 5 v. 15.9.2020

§ 150 Abs 4 FinStrG, § 167 FinStrG

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