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Verfall bei Hehlerei

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2020/55JSt 2020, 418 Heft 5 v. 15.9.2020

§ 20 StGB, § 164 Abs 2 1. Fall StGB

Wird der Angeklagte wegen des Kaufes einer durch eine mit Strafe bedrohte Handlung gegen fremdes Vermögen erlangten Sache nach § 164 Abs 2 1. Fall StGB schuldig gesprochen, bezieht sich ihm gegenüber die Verfallsdrohung des § 20 Abs 1 StGB auf die gekaufte Sache, womit der nach § 20 Abs 3 StGB für verfallen zu erklärende Geldbetrag dem Wert dieser Sache zu entsprechen hat.

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