Das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen bzw schweigen zu dürfen – zusammengefasst unter dem Begriff Nemo-tenetur-Prinzip – ist ein fundamentaler Grundsatz eines jeden fairen Strafverfahrens und genießt in der Lehre und Rechtsprechung verfassungs- und konventionsrechtlichen Rang. Obwohl das Nemo-tenetur-Prinzip international anerkannt ist und ein elementares Verfahrensrecht zugunsten der beschuldigten Person darstellt, werden einige Teilaspekte des Prinzips in Österreich und der Schweiz in wirtschafts- und finanzstrafrechtlichen Verfahren unterschiedlich beurteilt. Da Österreich und die Schweiz Nachbarländer sind, lohnt sich die genaue Betrachtung der Unterschiede, da diese von einer prozessierenden Partei im Nachbarland zwingend beachtet werden.