§ 33 Abs 1 MedienG
Die bereits erfolgte Löschung eines inkriminierten Kommentars hindert die (neuerliche) Anordnung der Löschung nicht.
OGH, 11.09.2019, 15 Os 85/19t
§ 33 Abs 1 MedienG
Die bereits erfolgte Löschung eines inkriminierten Kommentars hindert die (neuerliche) Anordnung der Löschung nicht.
OGH, 11.09.2019, 15 Os 85/19t