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Zum Milderungsgrund der überlangen Verfahrensdauer

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2020/57JSt 2020, 270 Heft 3 v. 15.5.2020

§ 34 Abs 2 StGB, Art 6 Abs 1 MRK

Der Milderungsgrund des § 34 Abs 2 StGB deckt zwei Fallgruppen ab: Den allgemeinen Milderungsgrund der aufgrund der individuellen Mehrbelastung unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer einerseits und die durch Säumnisse staatlicher Organe zu verantwortende und solcherart iSd Art 6 Abs 1 erster Satz MRK unangemessen lange Verfahrensdauer andererseits.

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