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Anfechtbare Verfügung als Untreuehandlung

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2020/54JSt 2020, 269 Heft 3 v. 15.5.2020

§ 153 StGB

Unanfechtbarkeit oder endgültige rechtliche Wirkung einer Verfügung ist keine Voraussetzung für das Vorliegen von Untreue. Selbst wenn eine Verfügung ex tunc nichtig wäre, ist sie nicht per se unwirksam, sondern nur anfechtbar, das Tatbestandsmerkmal des Handelns im Rahmen einer rechtlichen Verfügungs oder Verpflichtungsmacht im Tatzeitpunkt damit erfüllt.

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