§ 24 StVG, § 111 StVG
Nach dem Entzug einer Vergünstigung gem § 111 StVG hängt der neuerliche Erwerb wiederum vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 24 StVG ab.
OLG Wien, 30.01.2020, 132 Bs 426/19w
§ 24 StVG, § 111 StVG
Nach dem Entzug einer Vergünstigung gem § 111 StVG hängt der neuerliche Erwerb wiederum vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 24 StVG ab.
OLG Wien, 30.01.2020, 132 Bs 426/19w