§ 156c Abs 1 Z 1 StVG
Freiheitsstrafen, die bereits zum Vollzug ausgeschrieben sind, sind bei der Strafzeit zu berücksichtigen.
OLG Wien, 30.01.2020, 132 Bs 409/19w
§ 156c Abs 1 Z 1 StVG
Freiheitsstrafen, die bereits zum Vollzug ausgeschrieben sind, sind bei der Strafzeit zu berücksichtigen.
OLG Wien, 30.01.2020, 132 Bs 409/19w