§ 20 Abs 3 StGB, § 28 Abs 1 SMG
Für den Verfall nach § 20 Abs 3 StGB gilt das Bruttoprinzip; daher kann der gesamte Verkaufserlös des Suchtgifts (ohne Verminderung um die Anschaffungskosten) für verfallen erklärt werden.
OGH, 03.09.2019, 11 Os 96/19f