Seit 2010 gibt es in Österreich die Möglichkeit, Haft- oder Resthaftzeiten von bis zu einem Jahr im elektronisch überwachten Hausarrest (EÜH) zu verbüßen. Die bisherigen positiven Erfahrungen mit dieser Vollzugsform lassen Ausweitungsüberlegungen naheliegend erscheinen. So ist unter anderem angedacht, die mögliche Dauer auszuweiten. Durch Ausweitungen des EÜH erhofft man sich nicht zuletzt auch eine Entlastung des überbelegten und überlasteten Strafvollzugs. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die zentralen Ergebnisse einer 2018/2019 durchgeführten Studie, die evidenzbasiertes Wissen zur bisherigen Praxis, zu Qualitäten, Chancen, Erfordernissen, Grenzen und allfälligen Risiken eines (Mehr-) Einsatzes der elektronischen Fußfessel zur Verfügung stellt.