Das strafrechtliche EU-Anpassungsgesetz 2020 – StrEU-AG 2020 ist ein Sammelgesetz, das sehr unterschiedliche Änderungen enthält und dessen Titel recht wenig über seinen vielfältigen Inhalt verrät: Zum einen wird damit ein Bundesgesetz über das Übergabeverfahren mit Island und Norwegen (Island-Norwegen-Übergabegesetz – INÜG) erlassen, darüber hinaus werden die StPO, das JGG, das EU-JZG, das ARHG, das IStGH-ZG, das IG-ZG, das BörseG und das TilgG geändert. In diesem Sammelgesetz wurden zwei Ministerialentwürfe vereint: das Strafprozess- und Jugendstrafrechtsänderungsgesetz 2019, 162/ME 26. GP 1 und das Island-Norwegen-Übergabegesetz – INÜG; EU-JZG-ÄndG 2019, 2/ME 27. GP .2 So gesehen ist der Inhalt dieser Regelungen nicht neu; in einzelnen Fällen kam es zu einer Abweichung gegenüber den ME. Die Änderungen der StPO, des JGG, des EU-JZG und des ARHG treten mit 1.6.2020 in Kraft, alle übrigen sind bereits mit 22.3.2020 in Kraft getreten.