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Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz BGBl I 2020/20

Aktuelle GesetzesvorhabenAlexander TipoldJSt 2020, 193 Heft 3 v. 15.5.2020

Das strafrechtliche EU-Anpassungsgesetz 2020 – StrEU-AG 2020 ist ein Sammelgesetz, das sehr unterschiedliche Änderungen enthält und dessen Titel recht wenig über seinen vielfältigen Inhalt verrät: Zum einen wird damit ein Bundesgesetz über das Übergabeverfahren mit Island und Norwegen (Island-Norwegen-Übergabegesetz – INÜG) erlassen, darüber hinaus werden die StPO, das JGG, das EU-JZG, das ARHG, das IStGH-ZG, das IG-ZG, das BörseG und das TilgG geändert. In diesem Sammelgesetz wurden zwei Ministerialentwürfe vereint: das Strafprozess- und Jugendstrafrechtsänderungsgesetz 2019, 162/ME 26. GP 11Siehe dazu Tipold, Umsetzung von EU Vorgaben: Betrugsbekämpfung und die Richtlinien Jugendstrafverfahren und Prozesskostenhilfe – die Ministerialentwürfe, JSt 2019, 389 ff. und das Island-Norwegen-Übergabegesetz – INÜG; EU-JZG-ÄndG 2019, 2/ME 27. GP .22Siehe dazu Tipold, Betrugsbekämpfung, Strafvollzugsnovelle, EU-JZG, Island-Norwegen-Übergabegesetz, Börsegesetz, JSt 2020, 9 ff. So gesehen ist der Inhalt dieser Regelungen nicht neu; in einzelnen Fällen kam es zu einer Abweichung gegenüber den ME. Die Änderungen der StPO, des JGG, des EU-JZG und des ARHG treten mit 1.6.2020 in Kraft, alle übrigen sind bereits mit 22.3.2020 in Kraft getreten.

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