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JSt - Journal für Strafrecht
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Keine zuständigkeitsbegründende Wirkung, wenn eine „zuvorgekommene“, aber unzuständige Staatsanwaltschaft das (verbundene) Ermittlungsverfahren irrig führt
Judikatur
Generalprokuratur
JSt-GP 2020/5
JSt 2020, 175
Heft 2 v. 15.3.2020
§ 26 Abs 2 StPO, § 27 StPO
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