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Auch bei unmittelbarer Täterschaft mehrerer ist jeder Täter entsprechend seinem eigenen Verschulden zu bestrafen

JudikaturBundesfinanzgerichtJSt-Slg 2020/26JSt 2020, 165 Heft 2 v. 15.3.2020

§ 33 Abs 2 lit a FinStrG, § 49 Abs 1 lit a FinStrG, § 12 FinStrG, § 23 Abs 1 FinStrG

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