§ 211 StPO, § 212 StPO, § 215 StPO, § 311 StGB
Da für die Anklageerhebung bereits eine einfache Verurteilungswahrscheinlichkeit genügt, sind die zur Einschätzung des „Naheliegens“ einer Verurteilung führenden wesentlichen staatsanwaltschaftlichen Beweiswerterwägungen komprimiert anzuführen.