vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Feststellung des Erklärungswerts von Emojis und Emoticons im Strafurteil

AufsätzeJohannes OberlaberJSt 2020, 117 Heft 2 v. 15.3.2020

Emojis und Emoticons werden meist von Nutzern von Messaging-Diensten wie WhatsApp oder Social Media Plattformen wie Facebook verwendet. Sie sparen dem Verfasser einer Nachricht Zeit und geben der Nachricht eine originelle Note. Nicht immer ist jedoch klar, was der Verfasser mit deren Verwendung ausdrücken will. Im folgenden Beitrag wird daher einerseits der Frage nach dem Erklärungswert von Emojis und Emoticons nachgegangen, andererseits aber auch der Frage, welche Feststellungen der Strafrichter dazu in seinem Urteil zu treffen hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte