Das Regierungsprogramm 2020–20241 zeigt das Arbeitsprogramm, das die Ministerialentwürfe sowie Regierungsvorlagen und damit die Gesetzesänderungen der nächsten Jahre prägen wird. Daher soll es näher betrachtet werden. In vielerlei Hinsicht ist dieses Programm nicht derart konkret, wie es jenes der Vorgängerregierung2 durchaus war: Es soll viel „evaluiert“ und „geprüft“ werden, und es ist nicht immer klar, in welche Richtung eine allfällige „Überarbeitung“ geht. Es werden Ziele genannt, wobei die Wege zu deren Erreichung nicht eindeutig festgelegt sind. Immerhin ist dadurch ausreichend Flexibilität gewahrt, und die Pläne sind nicht derart festgeschrieben, sodass man sie aufgeben kann, ohne das Gesicht zu verlieren, wenn sie sich als verfehlt herausstellen sollten.