Rainer Nimmervoll hat das Journal für Strafrecht – nicht allein durch die von ihm ins Leben gerufene Rubrik „Zur Erinnerung“ – seit seiner Neuausrichtung im Jahre 2014 wesentlich geprägt. In der vorliegenden Ausgabe füllen diese Rubrik ein paar Gedanken der Erinnerung an ihn, dessen noch junges Leben am 30. Jänner 2020 zu Ende gegangen ist. Er hinterlässt fachlich und auch menschlich eine unermesslich große Lücke, wenngleich viele seiner Ideen fortgesetzt und weiterleben werden. Die folgenden Zeilen sollen Ausdruck aufrichtigen Dankes sein, an einen Menschen, der für Herausgeber, Redakteurinnen und Redakteure sowie Leserinnen und Leser des Journals unvergesslich bleiben wird.