Mit drei Gesetzespaketen hat der Gesetzgeber im Jahr 2019 wesentliche Änderungen des Finanzstrafrechts eingeleitet, die entweder bereits in Kraft sind oder sukzessive im Laufe des Jahres 2020 in Kraft treten. Die Neuerungen sind großteils „Nebenprodukt“ umfassender Gesetzesvorhaben wie der Einführung des EU-MeldepflichtG und des DigitalsteuerG sowie der Reform der österreichischen Finanzverwaltung. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die aus finanzstrafrechtlicher Sicht relevantesten Neuerungen geben.