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Einbringung einer unrichtigen Abgabenerklärung ist Ausführungshandlung

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2019/117JSt 2019, 577 Heft 6 v. 15.11.2019

§ 11 FinStrG, § 13 FinStrG, § 33 Abs 1 FinStrG

Zur Ausführung (§ 11 erster Fall FinStrG) des Finanzvergehens nach § 33 Abs 1 FinStrG genügt es, die unrichtige Abgabenerklärung (unter Bereithaltung der ihr zugrundeliegenden Beweismittel – §§ 137 ff BAO) beim Finanzamt einzubringen.

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