§ 207b Abs 3 StGB, § 15 Abs 1 StGB, § 15 Abs 2 StGB
Ein schriftliches Anbot, für die Duldung geschlechtlicher Handlungen Geld zu zahlen, ist Ausführungshandlung iSd § 207b Abs 3 StGB (nicht bloß straflose Verbreitungshandlung), auch wenn der Täter (wie hier) die Ablehnung des Opfers akzeptiert.