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Abgrenzung Vorbereitungshandlung – Ausführungshandlung bei § 207b Abs 3 StGB

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2019/112JSt 2019, 576 Heft 6 v. 15.11.2019

§ 207b Abs 3 StGB, § 15 Abs 1 StGB, § 15 Abs 2 StGB

Ein schriftliches Anbot, für die Duldung geschlechtlicher Handlungen Geld zu zahlen, ist Ausführungshandlung iSd § 207b Abs 3 StGB (nicht bloß straflose Verbreitungshandlung), auch wenn der Täter (wie hier) die Ablehnung des Opfers akzeptiert.

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