Mit dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 wurden Vorgaben der EU (PIF-Richtlinie 2017/1371/EU , umgesetzt, die bereits zuvor in verschiedensten Ministerialentwürfen berücksichtigt wurden. Im Bereich des Finanzstrafrechts führte man für schwerwiegende Verstöße gegen das Mehrwertsteuersystem zur Sicherung der finanziellen Interessen der EU den neuen Tatbestand des „Grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugs“ ein.