In diversen Medienberichten ist immer wieder von Übergriffen durch Security-Mitarbeiter die Rede, beispielsweise als Türsteher vor Discotheken oder bei Personenkontrollen im Rahmen von Veranstaltungen. Bisweilen besteht der Eindruck, dass manche Unternehmen Personen als Sicherheitsmitarbeiter beschäftigen, ohne sie über ihre rechtlichen Kompetenzen aufgeklärt oder in Deeskalationsmechanismen geschult zu haben. Der vorliegende Beitrag untersucht die potenzielle Verantwortlichkeit von Securityunternehmen bei Auswahl- bzw Organisationsverschulden im Hinblick auf ihre Mitarbeiter, falls diese einen Übergriff begehen. Eine fehlende Überprüfung der fachlichen Eignung von staatlicher Seite befreit den Verband nicht von der Einhaltung der ihn gesetzlich, wenn auch ohne scharfe Konturen, treffenden Auswahlkriterien.