Die innere Tatseite ist in der Praxis von eminenter Bedeutung. Während die äußere Tatseite zumeist relativ leicht ermittelbar ist, bedarf es bei der Feststellung der inneren Tatseite oft einer diffizilen Ableitung aus äußeren Umständen. Dabei sieht sich der professionelle Rechtsanwender sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch im Rahmen der Beweiswürdigung mit einer Reihe komplexer Probleme konfrontiert, zu deren Lösung die gegenständliche Abhandlung einen Beitrag leisten möchte.