vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neuerungen im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Wien als Höchstgericht in Strafvollzugssachen

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2019/57JSt 2019, 471 Heft 5 v. 1.9.2019

§ 16a Abs 1 StVG, § 16a Abs 3 StVG

Bei Beschwerden gegen einen Beschluss des Vollzugsgerichts gem § 16 Abs 3 StVG ist das OLG Wien die zweite gerichtliche Beschwerdeinstanz. Es besteht Neuerungsverbot. [1]

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!