§ 28a Abs 1 2. und 3. Fall SMG, § 28a Abs 4 Z 3 SMG
Ein in kurzer zeitlicher Abfolge bei einheitlicher Motivationslage erfolgter Suchtgifttransport über mehrere Staatsgrenzen stellt eine tatbestandliche Handlungseinheit dar und erfüllt nur ein Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 2. und 3. Fall SMG.