Der Entwurf eines dritten Gewaltschutzgesetzes1 ging am 15.5.2019 in Begutachtung, zwei Tage später war Österreich mit dem sogenannten „Ibiza“-Video konfrontiert. Vielleicht war die Erwartung, dass dieses Gesetz in dieser Form nicht beschlossen wird, der Grund dafür, dass nur 60 Stellungnahmen abgegeben wurden. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass diese Regelungen dennoch genau so kommen werden. Inhaltlich betrifft der Entwurf neben StGB, JGG und StPO auch das ABGB, das StRegG, das TilgG, die EO und die SPG-Novelle 2013. Die Änderungen im StGB betreffen vor allem das Strafzumessungsrecht – es geht letztlich um strengere Strafen. Gewaltschutzmaßnahmen finden sich noch in zwei weiteren Gesetzesvorhaben, nämlich zum Medizinbereich2 und zum SPG.3