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Das dritte Gewaltschutzgesetz – der Ministerialentwurf

Aktuelle GesetzesvorhabenAlexander TipoldJSt 2019, 395 Heft 5 v. 1.9.2019

Der Entwurf eines dritten Gewaltschutzgesetzes11158/ME 26. GP ; siehe dazu auch Kirchbacher, ÖJZ aktuell 2019/59, 481. Zum 2. Gewaltschutzgesetz, siehe BGBl I 2009/40 mit der Neuschaffung der §§ 52a, 107b und 220b StGB sowie sonstigen Änderungen (etwa § 58 Abs 3 Z 3 StGB). Zum Gewaltschutzgesetz siehe BGBl 1996/759 ohne strafrechtlichen Inhalt. ging am 15.5.2019 in Begutachtung, zwei Tage später war Österreich mit dem sogenannten „Ibiza“-Video konfrontiert. Vielleicht war die Erwartung, dass dieses Gesetz in dieser Form nicht beschlossen wird, der Grund dafür, dass nur 60 Stellungnahmen abgegeben wurden. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass diese Regelungen dennoch genau so kommen werden. Inhaltlich betrifft der Entwurf neben StGB, JGG und StPO auch das ABGB, das StRegG, das TilgG, die EO und die SPG-Novelle 2013. Die Änderungen im StGB betreffen vor allem das Strafzumessungsrecht – es geht letztlich um strengere Strafen. Gewaltschutzmaßnahmen finden sich noch in zwei weiteren Gesetzesvorhaben, nämlich zum Medizinbereich22ME 157/ME 26. GP . Ende der Begutachtung 26.6.2019. Es wurden 52 Stellungnahmen abgegeben. und zum SPG.33ME 155/ME 26. GP . Ende der Begutachtung 26.6.2019. Es wurden 29 Stellungnahmen abgegeben.

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