OGH, 05.03.2019, 14 Os 147/18a
Soweit gegenständlich von Relevanz führt der OGH in dieser Entscheidung aus:
Mit dem angefochtenen Urteil wurde Islamgul S***** des Vergehens des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach §§ 15, 207b Abs 3 StGB (1./) und des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB (2./) schuldig erkannt.