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Zur Verantwortung von Lenkern eines Beförderungsmittels

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2019/87JSt 2019, 370 Heft 4 v. 1.7.2019

§ 83 Abs 3 StGB, § 84 Abs 4 StGB

Lenker eines Beförderungsmittels einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt tragen die Verantwortung für die sichere Beförderung der Passagiere und bleiben auch während fahrplanmäßiger Aufenthalte geschützt, sofern sie weiterhin für Fahrzeug und Passagiere (mit-)verantwortlich sind.

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