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Einbringung des verbesserten Schriftsatzes beim falschen Gericht

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2019/80JSt 2019, 286 Heft 3 v. 1.5.2019

§ 3 Abs 2 GRBG

Bringt der Verteidiger die zur Verbesserung fehlender Unterschrift zurückgestellte Eingabe nach Unterfertigung nicht beim Gericht erster Instanz (sondern wie hier beim Oberlandesgericht) ein, wahrt er dadurch die in § 3 Abs 2 zweiter Satz GRBG genannte Frist nicht.

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